AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  

1. Definitionen

1.1 Die Person, die sich zum Segeltörn anmeldet, wird im Folgenden Teilnehmer genannt. Natürlich sind hierbei auch Teilnehmerinnen gemeint und teilnehmende Personen, die sich eines nicht-binären Geschlechts zuordnen. Im gleichen Sinne sind bei der Bezeichnung Skipper auch Skipperinnen gemeint.

1.2 Das Unternehmen redsailing, vertreten durch Hubert Roth, Pfühlstr. 61, 74076 Heilbronn, Deutschland wird im Folgenden redsailing genannt.

2. Anmeldung zum Segeltörn

2.1 Mit der Anmeldung zum Segeltörn erklärt sich der Teilnehmer mit diesen hier beschriebenen AGB einverstanden. Abweichungen von diesen AGB gelten nur soweit sie nach diesen AGB ausdrücklich zugelassen sind.

2.2 Mit seiner Anmeldung bietet der Teilnehmer redsailing den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem Segeltörn an. Für die Anmeldung sind das Online-Buchungsformular und alle weiteren Angaben im Anmeldeprozess korrekt und wahrheitsgemäß auszufüllen und an redsailing abzuschicken. Die Anmeldung minderjähriger Teilnehmer nimmt ein volljähriger Erziehungsberechtigter vor, der mitreist und für diesen für die Dauer des gesamten Segeltörns verantwortlich ist.

2.3 Grundlage des Vertrages sind die Informationen auf der Website www.redsailing.de einschließlich der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung und Preise sowie die entsprechenden AGB.

2.4 Nach Erhalt der Buchungsanfrage (per Online-Buchungsformulars oder über einen anderen Weg) schickt redsailing dem Teilnehmer per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Der Vertrag kommt durch die Annahme durch redsailing in Form der Zusendung der Buchungsbestätigung per E-Mail zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt darin die Ablehnung des Angebots des Teilnehmers in Verbindung mit einem neuen Angebot durch redsailing. An dieses ist redsailing für die Dauer von 5 Tagen nach Zusendung dieses Angebots gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt und die Anzahlung von 33,33 Prozent des Preises leistet.

2.5 Am ersten Tag des Segeltörns bzw. vor dem ersten Ablegen unterschreibt der Teilnehmer den Crewvertrag, welcher vom Skipper vorgelegt wird. Zur Information bekommt der Teilnehmer bereits vor dem Start des Segeltörns den Vertrag per E-Mail von redsailing zugesendet. 

3. Leistungen

3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den dargestellten Informationen von redsailing auf der Website zu den dort angegebenen Preisen. redsailing bzw. der von redsailing eingesetzte, verantwortliche Skipper sind berechtigt, Änderungen, insbesondere bezüglich des Abfahrts- und Ankunftshafens, der Route und des Zeitplans des Segeltörns vorzunehmen, wenn diese notwendig geworden und auf die im Rahmen der Seefahrt auf Yachten üblichen Gründe zurückzuführen sind und nicht von redsailing bzw. vom Skipper wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. So kann in seltenen Fällen kurzfristig die Abfahrt von einem anderen Starthafen oder das Einlaufen in einen anderen Zielhafen erfolgen. redsailing wird den Teilnehmer in diesem Fall unverzüglich und wenn möglich vor Reiseantritt über die geänderten Leistungen informieren. Die geänderte Leistung ersetzt sodann die ursprünglich vertraglich vereinbarte Leistung.

3.2 Der Segeltörn umfasst die Unterbringung in einer Doppelkabine oder Einzelkabine und die Benutzung aller Einrichtungen an Bord, die Stellung von Bettwäsche und Handtücher (hiervon ausgenommen sind Segelreviere mit Start in Deutschland), die Endreinigung der Segelyacht sowie das Führen der Segelyacht durch einen Skipper. Die Funktionstüchtigkeit aller Einrichtungen an Bord zu jeder Zeit kann bei einer Segelyacht aufgrund der äußeren Bedingungen nicht garantiert werden. Kosten des Segeltörns, wie insbesondere Hafen- und Liegegebühren, Naturparkgebühren, Verpflegung sowie Wasser und Treibstoff sind nicht in den auf der Website aufgeführten Preisen enthalten. Sie werden über eine zu Beginn des Segeltörns einzurichtende Bordkasse vor Ort abgerechnet. 

3.3 Die Teilnehmer sind grundsätzlich zu gleichen Teilen an der Bordkasse beteiligt. Der Skipper wird nach alter See-Tradition von allen Teilnehmern mitverpflegt.

3.4 Bei Ausbildungsfahrten fallen zusätzliche Prüfungsgebühren an, die der Teilnehmer, der geprüft werden will, selbstständig bezahlt. Ebenso ist der Teilnehmer verpflichtet sich selbstständig – in Abstimmung mit redsailing – zur Prüfung anzumelden.

3.5 Bei Buchung einer ganzen Yacht mit Skipper darf die buchende Gruppe nur maximal so groß sein, dass die Anzahl der regulären Kojen – ausschließlich eventueller Salon-Schlafplätze – ausreichen und dass dem Skipper eine eigene Koje zur Verfügung steht.

3.6 An- und Abreise sowie Transfer zum Hafen sind nicht Bestandteil des gebuchten Segeltörns und nicht in den auf der Website aufgeführten Preisen enthalten. Sie sind vom Teilnehmer selbst und auf eigene Kosten zu organisieren.

3.7 Der Teilnehmer schuldet auch dann den vollständigen Preis des Segeltörns, wenn er den Segeltörn aufgrund in seiner Person liegender Gründe oder gesetzlicher oder behördlicher Beschränkungen an seinem Abreiseort nicht antreten kann. Umgekehrt entfällt die Verpflichtung von redsailing zur Leistungserbringung und die Verpflichtung des Teilnehmers zur Zahlung des Preises des Segeltörns, wenn der Segeltörn aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Beschränkungen in dem jeweiligen Segelrevier nicht durchgeführt werden kann.

4. Beginn und Ende des Segeltörns

Beginn des Segeltörns ist im Normalfall jeweils samstags am frühen Abend meistens gegen 18:00 Uhr. Ende des Segeltörns ist im Normalfall jeweils Samstagmorgen meistens um 9:00 Uhr. Die Yacht steht samstags von 9:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr nicht zur Verfügung. Diese Zeit wird für Service, Reinigung sowie evtl. Schiffs-, Crew- und Skipperwechsel benötigt. In Einzelfällen (zum Beispiel bei Törns in der Karibik oder am Bodensee) können die genannten Tagesangaben abweichen. 

5. Ausbildung und Prüfung

Die Ausbildungen werden nach der Führerscheinvorschrift des DSV oder des DMYV durchgeführt. Die Prüfungen werden von Prüfern des DSV oder von DMYV Prüfern abgenommen. 

6. Zahlungsbedingungen

6.1 redsailing erstellt nach Abschluss des Vertrages über die Teilnahme an einem Segeltörn eine Rechnung über den Preis.

6.2 33,33 Prozent des Preises werden nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Restbetrag (66,67 Prozent) ist spätestens 3 Monate vor Beginn des Segeltörns fällig.

6.3. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist jeweils der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto von redsailing maßgeblich.

7. Teilnahmebedingungen und Informationspflichten

7.1 Bei dem Segeltörn handelt es sich um eine sportliche Veranstaltung. Indem sich der Teilnehmer zu einem Segeltörn anmeldet, erklärt er sogleich, dass ihm sein physischer und psychischer Gesundheitszustand die Teilnahme an dem Segeltörn ermöglicht und dass er sich insbesondere schwimmend mindestens 30 Minuten im Meer über Wasser halten kann. Bei der Mitnahme von Kindern sind ausschließlich die teilnehmenden Erziehungsberechtigten aufsichtspflichtig.

7.2 Im Falle von Zweifeln hinsichtlich der Erfüllung dieser Bedingungen ist der Teilnehmer verpflichtet, sich vor der Anmeldung zum Segeltörn mit redsailing in Verbindung zu setzen. In jedem Fall ist der Skipper zu Beginn des Segeltörns über relevante Krankheiten (z.B. Diabetes) zu informieren und etwaige Hilfsmaßnahmen sollten erläutert werden.

7.4 Der Teilnehmer erkennt an, dass an Bord in seglerischer, seemännischer und navigatorischer Hinsicht allein die Entscheidungen des von redsailing eingesetzten, verantwortlichen Skippers maßgeblich sind. Er erklärt, fachlichen Anweisungen des Skippers unbedingt Folge zu leisten.

8. Rücktritt

8.1 Tritt der Teilnehmer vor Beginn des Segeltörns vom Vertrag zurück, ist redsailing berechtigt vom Teilnehmer eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Die Höhe bemisst sich nach dem vereinbarten Preis unter Berücksichtigung etwaiger von redsailing ersparter Aufwendungen sowie einer möglichen anderweitigen Verwendung der Yacht.

8.2 redsailing ist berechtigt bei der Bemessung der Entschädigung folgende Pauschalen anzusetzen:

– bis 3 Monate vor Reisebeginn 33,33 Prozent

– bis 2 Monate vor Reisebeginn 50 Prozent

– bis 1 Monat vor Reisebeginn 66,67 Prozent

– bis zum Reisebeginn 100 Prozent

8.3 redsailing kann bis 3 Wochen vor Beginn des Segeltörns von dem Vertrag zurücktreten, wenn sich nicht mindestens die Hälfte (also 4 Teilnehmer bzw. Schlafplätze (ein Teilnehmer, der eine Einzelkabine gebucht hat, zählt wie 2 Schlafplätze also zwei Teilnehmer) bei 7 Kojen), in Übersee mindestens zwei Drittel (also 5 Teilnehmer bzw. Schlafplätze bei 7 Kojen), für den jeweiligen Segeltörn angemeldet haben. redsailing kann dem Teilnehmer die Teilnahme an einem vergleichbaren Segeltörn anbieten.

8.4 redsailing kann darüber hinaus vor Beginn des Segeltörns von dem Vertrag zurücktreten, wenn redsailing aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Fall wird redsailing den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund erklären.

8.5 Im Falle eines Rücktritts von dem Teilnehmer oder von redsailing wird redsailing dem Teilnehmer den Reisepreis vorbehaltlich einer Umbuchung des Teilnehmers auf einen vergleichbaren Segeltörn und abzüglich etwaiger Kosten unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen zurückerstatten.

9. Kündigung

9.1 redsailing kann den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn a) der Teilnehmer entgegen seiner Erklärung nicht die physische oder psychische Eignung aufweist oder b) der Teilnehmer entgegen seiner Erklärung und trotz einer entsprechenden Abmahnung seiner Verpflichtung den Anweisungen des Skippers in seglerischer, seemännischer und navigatorischer Hinsicht unbedingt Folge zu leisten nicht nachkommt oder sonst durch sein Verhalten die Durchführung des Segeltörns gefährdet oder stört oder die Gesundheit oder körperliche Unversehrtheit anderer Teilnehmer gefährdet.

9.2 Bei einer außerordentlichen Kündigung durch redsailing behält redsailing den Anspruch auf den vollständigen vereinbarten Preis.

9.3 Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

10. Kaution und Schadensersatz

10.1 Die Teilnehmer haften als Nutzer der Yacht gemeinschaftlich für den Betrieb und das Bewohnen der Yacht. Jeder Teilnehmer hinterlegt vor dem ersten Ablegen der Yacht beim Skipper eine Kaution in Höhe von 100,00 € pro Person in Bar bei Segelyachten und 200,00 € pro Person bei Katamaranen, die der Regulierung etwaiger Schäden an der Yacht gegenüber dem Vercharterer dient.

10.2 Die Yacht ist seitens des Vercharterers landesüblich mit einer Selbstbeteiligung von redsailing haftpflicht- und vollkaskoversichert. Für Schäden, die während des Segeltörns an der Yacht entstehen, haften die Teilnehmer und der Skipper gemeinschaftlich, wobei die Teilnehmer jeweils zu gleichen Teilen und der Skipper mit doppeltem Anteil im Vergleich zu einem Teilnehmer haftet. Dabei ist die Haftung des Teilnehmers auf maximal der Höhe der Kaution (siehe 10.1) beschränkt. Etwaige Abmahnkosten sind hiervon nicht umfasst.

10.3 Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die durch einen Teilnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Für diese Schäden haftet der betreffende Teilnehmer in voller Höhe.

11. Haftung

11.1 Während des Segeltörns kann es zum Beispiel durch notwendig gewordene Reparaturen zu außerplanmäßigen Hafenaufenthalten kommen. Diese stellen bis zu einem Zeitraum von 48 Stunden keine erhebliche Beeinträchtigung des Segeltörns dar und begründen weder das Recht zur Kündigung noch Schadensersatzansprüche.

11.2 Es kann zu Verspätungen der Yacht am Abreisetag kommen (z.B. durch nicht vorhersehbare Wetterbedingungen). Bei der Buchung der Rückfahrt bzw. Rückflugs sollte der Teilnehmer daher ausreichend Zeitreserven (Empfehlung: min. 6 h zwischen Ende des Segeltörns und Rückfahrt bzw. Rückflug) einkalkulieren.

11.3 Die vertragliche Haftung von redsailing und ihrer Erfüllungsgehilfen auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Preises des Segeltörns beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch redsailing herbeigeführt wurde. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Preis gilt auch, soweit redsailing für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden, der kein Körperschaden ist, allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers (z.B. Eigner der Yacht) verantwortlich ist.

11.4 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von redsailing oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht.

11.5 redsailing haftet darüber hinaus nicht für unvermeidbare Ereignisse, insbesondere Krieg, Bürgerkrieg, Streik, Naturereignisse, Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien).

11.6 Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung und einer Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

12.1 Der Teilnehmer informiert sich eigenständig über die Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen des Landes, in dem der Segeltörn angeboten wird und über die Zoll- und Devisenbestimmungen der auf der Strecke des Segeltörns liegenden Staaten und trägt die entsprechenden Kosten. Besonderheiten in der Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) erfordern besondere Sorgfalt des Teilnehmers bei der Vorbereitung auf das Segeltörn. 

12.2 Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen resultieren, trägt der Teilnehmer.

14 Nebenabreden und Gerichtsstand

14.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

14.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

14.1 Gerichtsstand ist Heilbronn.

15 Salvatorische Klausel

15.1 Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die anderen Teile wirksam. Unwirksame Teile sollen gemäß dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung geregelt werden.

Stand: 06.03.2024